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Genehmigte Abwesenheiten stornieren

Unter Anträge beantragt eine Person die Stornierung einer genehmigten Abwesenheit, etwa eines Urlaubs, der nicht mehr gebraucht wird. Bis zur Entscheidung bleibt die Abwesenheit bestehen; die Person kann den Antrag zurückziehen.

  • Genehmigende sehen die Stornierung unter Admin → Anträge als eigenen Antrag und werden benachrichtigt; genehmigen dürfen sie, wer die Abwesenheit genehmigen durfte – nie die Person selbst.
  • Nach der Genehmigung zählen Urlaubstage und Sollstunden wieder; die Person und eine eingetragene Vertretung erfahren es.
  • Mit Auto-Genehmigung: Abwesenheiten (persönlich oder von der Firma erzwungen, siehe Auto-Genehmigung) storniert die Person sofort.
  • In einem abgeschlossenen Monat ist keine Stornierung möglich. Krankmeldungen haben ihren eigenen Weg (Stornierung beantragen bzw. löschen mit dem Recht dazu).