Urlaubsregeln je Firma
Wie mit Resturlaub umgegangen wird, legen Super-Admins je Firma unter Admin → Firmen → (Firma) → Urlaubskonto fest. Klokk führt danach das Urlaubskonto jeder Person.
Die Einstellungen
Abschnitt betitelt „Die Einstellungen“| Einstellung | Bedeutung |
|---|---|
| Resturlaub ins Folgejahr übertragen | Was am Jahresende übrig ist, geht ins nächste Jahr. Aus: Resturlaub verfällt zum Jahresende (nach rechtzeitigem Hinweis). |
| Übertragener Urlaub verfällt | Ende welchen Monats übertragene Tage verfallen – oder nie. Üblich ist Ende März (§ 7 Abs. 3 BUrlG). |
| Höchstens übertragen | Obergrenze in Tagen; leer: alles. |
| Auf Resturlaub hinweisen | Hinweise per E-Mail und im Dashboard (siehe unten). |
| Urlaubskonto in Klokk ab Jahr | Ab wann Klokk das Konto führt; früherer Resturlaub ist Klokk nicht bekannt – bei Bedarf als Korrektur buchen. |
| Urlaub für volle Monate Elternzeit kürzen | Ein Zwölftel des Jahresurlaubs je vollem Kalendermonat Elternzeit (§ 17 BEEG). |
Übertrag und Verfall
Abschnitt betitelt „Übertrag und Verfall“- Übertragene Tage werden zuerst verbraucht.
- Sie verfallen am Ende des eingestellten Monats – aber nur, wenn die Person rechtzeitig auf ihren Resturlaub hingewiesen wurde (BAG, 19.02.2019, 9 AZR 423/16). Ohne Hinweis bleiben die Tage erhalten.
- Wer zum Verfallstag krank, in Elternzeit oder im Mutterschutz ist, behält die Tage ebenfalls. Admins können das Konto bei Bedarf mit einer Korrektur anpassen.
- Wer mehr Urlaub genommen hat, als ihm zusteht, nimmt den negativen Stand ins nächste Jahr mit.
Hinweise auf Resturlaub
Abschnitt betitelt „Hinweise auf Resturlaub“Mit eingeschalteten Hinweisen erhält jede Person mit Resturlaub ab dem 1. Oktober eine E-Mail und einen Hinweis im Dashboard, den sie bestätigt. Der Hinweis nennt die Tage und bis wann sie genommen werden sollten. Erst ein rechtzeitig erteilter Hinweis lässt übertragenen Urlaub verfallen.
Eintritts- und Austrittsjahr
Abschnitt betitelt „Eintritts- und Austrittsjahr“- Eintritt: Wer nach dem 1. Juli anfängt, erfüllt die Wartezeit von sechs Monaten (§ 4 BUrlG) im Eintrittsjahr nicht und erhält ein Zwölftel des Jahresurlaubs je vollem Monat der Beschäftigung (§ 5 Abs. 1 a BUrlG).
- Austritt: Im Jahr des Austritts verfällt nichts und nichts wird übertragen: Resturlaub ist abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Wer vor Ende der Wartezeit oder bis zum 30. Juni ausscheidet, erhält ein Zwölftel je vollem Monat (§ 5 Abs. 1 b, c BUrlG).
Elternzeit
Abschnitt betitelt „Elternzeit“Die Kürzung nach § 17 BEEG ist eine Erklärung des Arbeitgebers, die er der Person mitteilen muss – deshalb ist sie ab Werk aus. Eingeschaltet kürzt Klokk ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden Kalendermonat, der vollständig von genehmigter Elternzeit abgedeckt ist.
Arbeitet die Person während der Elternzeit in Teilzeit, darf für diese Monate nicht gekürzt werden. Das erkennt Klokk nicht selbst: Gleichen Sie das Urlaubskonto dann mit einer Korrektur aus.
Löschfristen
Abschnitt betitelt „Löschfristen“Werden alte Aufzeichnungen nach den Löschfristen gelöscht, friert Klokk die betroffenen Urlaubsjahre vorher ein: Ihr Stand bleibt, wie er war.