Benachrichtigungen
Klokk meldet wichtige Ereignisse per E-Mail und – auf Wunsch – als Push-Benachrichtigung auf Handy oder Rechner. Jede Person stellt im Profil unter Benachrichtigungen selbst ein, was sie wie erhält.
Was gemeldet wird
Abschnitt betitelt „Was gemeldet wird“| Ereignis | An wen | E-Mail ab Werk | Push ab Werk |
|---|---|---|---|
| Urlaubsantrag genehmigt / abgelehnt | die antragstellende Person | an | aus |
| Korrekturantrag genehmigt / abgelehnt | die antragstellende Person | an | aus |
| Tagesziel erreicht | die Person selbst | aus | aus |
| Schichtplan veröffentlicht oder geändert | die eingeplanten Personen | an | aus |
| Vertretungen | die Vertretung | an | aus |
| Neue Anträge zur Entscheidung | wer den Antrag entscheidet | an | aus |
| Wochenübersicht Arbeitszeitgesetz | wer Anträge entscheidet | an | – |
| ArbZG-Verstöße | die betroffene Person | immer | immer |
ArbZG-Verstöße sind Pflicht: Wer die Höchstarbeitszeit (§ 3 ArbZG) überschreitet oder die Mindestruhezeit (§ 5 ArbZG) unterschreitet, wird immer benachrichtigt. Der Schalter lässt sich nicht ausschalten.
Wer Anträge zur Entscheidung bekommt
Abschnitt betitelt „Wer Anträge zur Entscheidung bekommt“Wartet ein Antrag auf eine Entscheidung – eine Abwesenheit, eine Zeitkorrektur, ein nachgetragener Eintrag oder ein Schichttausch –, gehen die Benachrichtigungen an:
- die Vorgesetzten der Abteilung der Person,
- ohne Abteilungsleitung an die Admins der Firma,
- sonst an die Super-Admins.
Bei Anträgen nach dem Vier-Augen-Prinzip wird die vorschlagende Person übersprungen; bleibt auf einer Stufe niemand übrig, geht es an die nächste.
Die Wochenübersicht Arbeitszeitgesetz kommt montags per E-Mail an alle, die Anträge entscheiden: die Verstöße der Vorwoche bei ihren Personen. Ruhige Wochen ohne Verstöße bleiben ohne Mail.
Krankmeldungen
Abschnitt betitelt „Krankmeldungen“Im Arbeitszeitplan einer Person können Admins Bei Krankmeldung benachrichtigen einschalten: Dann erhalten die Admins eine E-Mail, sobald sich diese Person krank- oder gesundmeldet. Mehr unter Krankmeldungen.
Push-Benachrichtigungen einschalten
Abschnitt betitelt „Push-Benachrichtigungen einschalten“-
Im Profil unter Push-Benachrichtigungen auf Benachrichtigungen aktivieren klicken.
-
Die Nachfrage des Browsers erlauben.
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In der Tabelle Benachrichtigungen die gewünschten Ereignisse in der Spalte Push einschalten.
Push gilt je Gerät – auf jedem Handy oder Rechner einmal einschalten.
Voraussetzungen
Abschnitt betitelt „Voraussetzungen“- E-Mail braucht einen eingerichteten Mailversand (SMTP). Ohne ihn zeigt die Tabelle „kein SMTP“.
- Push braucht HTTPS und einen Browser, der Web-Push unterstützt; Klokk richtet die nötigen Schlüssel selbst ein.