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Reisezeit bei Dienstreisen

Bei Dienstgängen und Dienstreisen ist nicht jede Stunde gleich: Arbeit beim Kunden ist Arbeitszeit, die Fahrt dorthin vielleicht nur zum Teil. Klokk trennt deshalb die Zeit vor Ort von der Zeit unterwegs, merkt sich, wie gereist wurde, und rechnet beides nach den Regeln Ihrer Firma.

Dabei gelten zwei Regelwerke nebeneinander, die Klokk getrennt hält:

Frage Wer legt es fest
Zeitkonto Wie viel Reisezeit wird gutgeschrieben (und bezahlt)? Admins der Firma, im Rahmen von Arbeits- oder Tarifvertrag
Arbeitszeitgesetz Zählt die Reise für Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten? Gesetz und Rechtsprechung; ein Schalter für Fahrgäste

Ab Werk zählt jede Reiseminute voll aufs Zeitkonto und als Arbeitszeit – Sie müssen nichts einstellen, solange das für Ihre Firma passt.

Admin → Reisezeit mit der Beispielrechnung

  1. Die Person beginnt auf dem Dashboard einen Dienstgang.

  2. Unter Gerade wählt sie, was jetzt läuft:

    • Vor Ort bei der Arbeit
    • Unterwegs und wie: Selbst gefahren, Mitfahrt auf Weisung (Firmenfahrzeug, Sammeltransport), Als Fahrgast (Bahn, Flug, Bus) oder Als Fahrgast, dabei gearbeitet.
  3. Bei jedem Wechsel endet der laufende Eintrag, und ein neuer beginnt – so entsteht für einen Tag beim Kunden zum Beispiel: Hinfahrt, Arbeit vor Ort, Rückfahrt.

  4. Mit Dienstgang beenden endet der letzte Teil.

Beim Nachtragen oder Korrigieren eines Eintrags gibt es dieselbe Auswahl im Feld Reisezeit („Keine Reisezeit“ oder eine der vier Reisearten). Korrekturanträge, Änderungsfrist und Monatsabschluss gelten wie für jeden anderen Eintrag.

Ein Projektsegment mit der Tätigkeit Fahrzeit zählt ebenfalls als Reisezeit (ohne Reiseart). So lässt sich die Fahrt zum Kunden dem Projekt zuordnen und trotzdem nach den Reiseregeln rechnen.

Die Regeln gelten je Firma und liegen unter Admin → Reisezeit. Sie gehören zu den Personal-Einstellungen und liegen deshalb bei den Admins der Firma. Jede Änderung steht mit altem und neuem Wert im Audit-Log.

Beim Speichern wählen Sie, ab welchem Tag die Regeln gelten (ab Werk: heute). Frühere Tage behalten die Regeln, die damals galten – eine Änderung schreibt keine abgerechneten Zeiten um. Darum:

  • Liegt ab dem gewählten Tag schon ein abgeschlossener Monat, lehnt Klokk die Änderung ab.
  • Ein Tag in der Zukunft plant eine Änderung. Unter Regelstände stehen alle Änderungen mit ihrem Tag; geplante lassen sich bis dahin noch löschen.
  • Reisezeit innerhalb des Tagessolls zählt immer voll. Wer an einem 8-Stunden-Tag 6 Stunden vor Ort arbeitet, bekommt die ersten 2 Reisestunden in jedem Fall voll gutgeschrieben.
  • Reisezeit über das Tagessoll hinaus zählt zu einem Anteil von 0 bis 100 %.
  • Davon höchstens eine Stundenzahl am Tag (leer: keine Obergrenze).

Eine Beispielrechnung auf der Seite rechnet beim Ändern mit: ein Tag mit 8 Stunden Soll, 6 Stunden vor Ort, 5 Stunden gereist.

Für Abteilungen, deren Arbeit das Fahren zu Kunden ist, haken Sie Außendienst an. Dort zählt Reisezeit immer voll – auch die Fahrt von zu Hause zum ersten Kunden (BAG, 5 AZR 36/19). Anteil und Obergrenze gelten für diese Abteilungen nicht.

Ob Reisezeit für Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten zählt, hängt nicht von der Bezahlung ab, sondern von der Art der Reise:

Reiseart Arbeitszeit nach ArbZG
Selbst gefahren ja
Mitfahrt auf Weisung (Firmenfahrzeug, Sammeltransport) ja – auch für Mitfahrende, wenn Treffpunkt, Zeit und Fahrzeug vorgegeben sind (EuGH, C-110/24)
Als Fahrgast, dabei gearbeitet ja
Als Fahrgast (Bahn, Flug, Bus) in der Regel nein, solange nicht gearbeitet wird – einstellbar

Ab Werk zählt Klokk auch die Fahrgast-Zeit vorsichtshalber als Arbeitszeit. Mit Reisezeit als Fahrgast ohne Arbeit nicht als Arbeitszeit werten nehmen Sie sie aus den Prüfungen nach dem Arbeitszeitgesetz heraus. Aufs Zeitkonto zählt sie weiter nach den Regeln oben.

Pro Tag zählt Klokk die Arbeit und die Reisezeit getrennt und schreibt gut:

Arbeit + Reise bis zum Tagessoll + Reise darüber hinaus × Anteil (höchstens die Obergrenze)

Beispiele für einen Tag mit 8 Stunden Soll, 6 Stunden Arbeit vor Ort und 5 Stunden Reise:

Einstellung Reise im Soll Reise darüber Gutgeschrieben
100 %, keine Obergrenze (ab Werk) 2 Std. 3 Std. 11 Std.
50 %, keine Obergrenze 2 Std. 1,5 Std. 9,5 Std.
50 %, höchstens 1 Std. am Tag 2 Std. 1 Std. 9 Std.
0 % 2 Std. – 8 Std.
Abteilung im Außendienst 2 Std. 3 Std. 11 Std.

An einem Tag ohne Soll (Wochenende, Feiertag) liegt keine Reisezeit „im Soll“ – dort gilt für die ganze Reise der Anteil.

  • Zeitübersicht: am Eintrag die Reiseart, am Tag die Reisezeit und – wenn nicht alles zählt – der angerechnete Teil („Reise: 5 h, angerechnet 4 h“).
  • Monatsnachweis (PDF) und CSV-Export (Spalte „Reisezeit“).
  • Zeitkonto: rechnet mit dem angerechneten Teil.
  • REST-API: is_travel und travel_mode an jedem Zeiteintrag.

Muss ich etwas einstellen? Nein. Ab Werk zählt alle Reisezeit voll und als Arbeitszeit. Einstellen müssen Sie nur, wenn Arbeits- oder Tarifvertrag etwas anderes vorsehen.

Gelten die Regeln rückwirkend? Nur ab dem Tag, den Sie beim Speichern wählen. Tage davor rechnet Klokk weiter mit den Regeln, die damals galten; in abgeschlossene Monate reicht eine Änderung nie hinein.

Wer sieht die Reiseart? Die Person selbst und wer ihre Zeiten sehen darf (Vorgesetzte, Admins) – wie bei jedem anderen Eintrag.

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