Reisezeit bei Dienstreisen
Bei Dienstgängen und Dienstreisen ist nicht jede Stunde gleich: Arbeit beim Kunden ist Arbeitszeit, die Fahrt dorthin vielleicht nur zum Teil. Klokk trennt deshalb die Zeit vor Ort von der Zeit unterwegs, merkt sich, wie gereist wurde, und rechnet beides nach den Regeln Ihrer Firma.
Dabei gelten zwei Regelwerke nebeneinander, die Klokk getrennt hält:
| Frage | Wer legt es fest | |
|---|---|---|
| Zeitkonto | Wie viel Reisezeit wird gutgeschrieben (und bezahlt)? | Admins der Firma, im Rahmen von Arbeits- oder Tarifvertrag |
| Arbeitszeitgesetz | Zählt die Reise für Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten? | Gesetz und Rechtsprechung; ein Schalter für Fahrgäste |
Ab Werk zählt jede Reiseminute voll aufs Zeitkonto und als Arbeitszeit – Sie müssen nichts einstellen, solange das für Ihre Firma passt.

Reisezeit erfassen
Abschnitt betitelt „Reisezeit erfassen“An der Stempeluhr
Abschnitt betitelt „An der Stempeluhr“-
Die Person beginnt auf dem Dashboard einen Dienstgang.
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Unter Gerade wählt sie, was jetzt läuft:
- Vor Ort bei der Arbeit
- Unterwegs und wie: Selbst gefahren, Mitfahrt auf Weisung (Firmenfahrzeug, Sammeltransport), Als Fahrgast (Bahn, Flug, Bus) oder Als Fahrgast, dabei gearbeitet.
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Bei jedem Wechsel endet der laufende Eintrag, und ein neuer beginnt – so entsteht für einen Tag beim Kunden zum Beispiel: Hinfahrt, Arbeit vor Ort, Rückfahrt.
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Mit Dienstgang beenden endet der letzte Teil.
Nachträglich
Abschnitt betitelt „Nachträglich“Beim Nachtragen oder Korrigieren eines Eintrags gibt es dieselbe Auswahl im Feld Reisezeit („Keine Reisezeit“ oder eine der vier Reisearten). Korrekturanträge, Änderungsfrist und Monatsabschluss gelten wie für jeden anderen Eintrag.
In der Projektzeiterfassung
Abschnitt betitelt „In der Projektzeiterfassung“Ein Projektsegment mit der Tätigkeit Fahrzeit zählt ebenfalls als Reisezeit (ohne Reiseart). So lässt sich die Fahrt zum Kunden dem Projekt zuordnen und trotzdem nach den Reiseregeln rechnen.
Regeln festlegen
Abschnitt betitelt „Regeln festlegen“Die Regeln gelten je Firma und liegen unter Admin → Reisezeit. Sie gehören zu den Personal-Einstellungen und liegen deshalb bei den Admins der Firma. Jede Änderung steht mit altem und neuem Wert im Audit-Log.
Ab wann die Regeln gelten
Abschnitt betitelt „Ab wann die Regeln gelten“Beim Speichern wählen Sie, ab welchem Tag die Regeln gelten (ab Werk: heute). Frühere Tage behalten die Regeln, die damals galten – eine Änderung schreibt keine abgerechneten Zeiten um. Darum:
- Liegt ab dem gewählten Tag schon ein abgeschlossener Monat, lehnt Klokk die Änderung ab.
- Ein Tag in der Zukunft plant eine Änderung. Unter Regelstände stehen alle Änderungen mit ihrem Tag; geplante lassen sich bis dahin noch löschen.
Zeitkonto und Bezahlung
Abschnitt betitelt „Zeitkonto und Bezahlung“- Reisezeit innerhalb des Tagessolls zählt immer voll. Wer an einem 8-Stunden-Tag 6 Stunden vor Ort arbeitet, bekommt die ersten 2 Reisestunden in jedem Fall voll gutgeschrieben.
- Reisezeit über das Tagessoll hinaus zählt zu einem Anteil von 0 bis 100 %.
- Davon höchstens eine Stundenzahl am Tag (leer: keine Obergrenze).
Eine Beispielrechnung auf der Seite rechnet beim Ändern mit: ein Tag mit 8 Stunden Soll, 6 Stunden vor Ort, 5 Stunden gereist.
Außendienst
Abschnitt betitelt „Außendienst“Für Abteilungen, deren Arbeit das Fahren zu Kunden ist, haken Sie Außendienst an. Dort zählt Reisezeit immer voll – auch die Fahrt von zu Hause zum ersten Kunden (BAG, 5 AZR 36/19). Anteil und Obergrenze gelten für diese Abteilungen nicht.
Arbeitszeitgesetz
Abschnitt betitelt „Arbeitszeitgesetz“Ob Reisezeit für Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten zählt, hängt nicht von der Bezahlung ab, sondern von der Art der Reise:
| Reiseart | Arbeitszeit nach ArbZG |
|---|---|
| Selbst gefahren | ja |
| Mitfahrt auf Weisung (Firmenfahrzeug, Sammeltransport) | ja – auch für Mitfahrende, wenn Treffpunkt, Zeit und Fahrzeug vorgegeben sind (EuGH, C-110/24) |
| Als Fahrgast, dabei gearbeitet | ja |
| Als Fahrgast (Bahn, Flug, Bus) | in der Regel nein, solange nicht gearbeitet wird – einstellbar |
Ab Werk zählt Klokk auch die Fahrgast-Zeit vorsichtshalber als Arbeitszeit. Mit Reisezeit als Fahrgast ohne Arbeit nicht als Arbeitszeit werten nehmen Sie sie aus den Prüfungen nach dem Arbeitszeitgesetz heraus. Aufs Zeitkonto zählt sie weiter nach den Regeln oben.
So rechnet Klokk
Abschnitt betitelt „So rechnet Klokk“Pro Tag zählt Klokk die Arbeit und die Reisezeit getrennt und schreibt gut:
Arbeit + Reise bis zum Tagessoll + Reise darüber hinaus × Anteil (höchstens die Obergrenze)
Beispiele für einen Tag mit 8 Stunden Soll, 6 Stunden Arbeit vor Ort und 5 Stunden Reise:
| Einstellung | Reise im Soll | Reise darüber | Gutgeschrieben |
|---|---|---|---|
| 100 %, keine Obergrenze (ab Werk) | 2 Std. | 3 Std. | 11 Std. |
| 50 %, keine Obergrenze | 2 Std. | 1,5 Std. | 9,5 Std. |
| 50 %, höchstens 1 Std. am Tag | 2 Std. | 1 Std. | 9 Std. |
| 0 % | 2 Std. | – | 8 Std. |
| Abteilung im Außendienst | 2 Std. | 3 Std. | 11 Std. |
An einem Tag ohne Soll (Wochenende, Feiertag) liegt keine Reisezeit „im Soll“ – dort gilt für die ganze Reise der Anteil.
Wo Reisezeit erscheint
Abschnitt betitelt „Wo Reisezeit erscheint“- Zeitübersicht: am Eintrag die Reiseart, am Tag die Reisezeit und – wenn nicht alles zählt – der angerechnete Teil („Reise: 5 h, angerechnet 4 h“).
- Monatsnachweis (PDF) und CSV-Export (Spalte „Reisezeit“).
- Zeitkonto: rechnet mit dem angerechneten Teil.
- REST-API:
is_travelundtravel_modean jedem Zeiteintrag.
Häufige Fragen
Abschnitt betitelt „Häufige Fragen“Muss ich etwas einstellen? Nein. Ab Werk zählt alle Reisezeit voll und als Arbeitszeit. Einstellen müssen Sie nur, wenn Arbeits- oder Tarifvertrag etwas anderes vorsehen.
Gelten die Regeln rückwirkend? Nur ab dem Tag, den Sie beim Speichern wählen. Tage davor rechnet Klokk weiter mit den Regeln, die damals galten; in abgeschlossene Monate reicht eine Änderung nie hinein.
Wer sieht die Reiseart? Die Person selbst und wer ihre Zeiten sehen darf (Vorgesetzte, Admins) – wie bei jedem anderen Eintrag.
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