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Krankmeldungen & Entgeltfortzahlung

Eine Krankmeldung braucht keine Genehmigung: Wer krank ist, meldet sich in Klokk krank, und die Abwesenheit gilt sofort. Das Soll entfällt für diese Tage, das Zeitkonto bleibt unberührt.

  1. Unter Anträge auf Krankmelden klicken.

  2. Krank ab angeben – in der Regel heute.

  3. Voraussichtlich gesund ab angeben, wenn das Ende bekannt ist (etwa aus der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Bleibt das Feld leer, ist die Krankmeldung offen – sie läuft, bis Sie sich gesundmelden.

  4. Absenden. Die Krankmeldung erscheint als genehmigt; für Kolleginnen und Kollegen im Team-Kalender nur als „abwesend“, ohne Grund.

Solange eine Krankmeldung läuft, zeigt Klokk Derzeit krank gemeldet mit dem Datum Krank seit. Mit Gesundmelden endet die Krankmeldung mit dem heutigen Tag; ab morgen gilt wieder das normale Soll.

Eine Krankmeldung, die nicht stimmt, lässt sich zurücknehmen:

  • Mit dem Recht Eigene Krankmeldung löschen (vergibt ein Admin unter Admin → Benutzer) löschen Sie sie direkt.
  • Sonst klicken Sie auf Krankmeldung zurücknehmen. Ein Admin entscheidet: Krankmeldung löschen (Sie gelten wieder als arbeitsfähig) oder Krank behalten. Sie erhalten das Ergebnis per E-Mail und Benachrichtigung.

Zeiteinträge, die Sie während der Krankmeldung erfasst haben, bleiben beim Löschen erhalten. Liegt die Krankmeldung in einem abgeschlossenen Monat, lässt sie sich nicht mehr ändern.

Im Arbeitszeitplan einer Person können Admins Bei Krankmeldung benachrichtigen einschalten. Dann erhalten die Admins eine E-Mail, sobald sich diese Person krank- oder gesundmeldet.

Bei Krankmeldungen sehen Genehmigende, bis wann die Entgeltfortzahlung nach § 3 EFZG läuft:

  • sechs Wochen ab Krankheitsbeginn,
  • frühestens ab der fünften Woche des Arbeitsverhältnisses,
  • frühere Zeiten wegen derselben Krankheit zählen mit.

Klokk zeigt „Entgeltfortzahlung bis …“ und nach Ablauf „Entgeltfortzahlung endete am … (6 Wochen, § 3 EFZG)“. Klokk kennt keine Diagnosen: Das Datum ist das späteste mögliche Ende. Ob frühere Zeiten wegen derselben Krankheit es verkürzen, prüft die Personalabteilung.

Gesundheitsdaten sind besonders geschützt (Art. 9 DSGVO):

  • Kolleginnen und Kollegen sehen im Team-Kalender nur „abwesend“, nie den Grund.
  • Kommentare zu Abwesenheiten – oft mit Gesundheitsangaben – werden verschlüsselt gespeichert.
  • Die Art einer Abwesenheit sehen nur die Person selbst und wer ihre Anträge entscheidet.