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Besonderer Arbeitszeitschutz

Unter Admin → Benutzer → Person → Besonderer Arbeitszeitschutz erfassen Admins Jugendliche (Geburtsdatum), Mutterschutz (Zeitraum) oder Schwerbehinderung (Zeitraum, Befreiung von Mehrarbeit auf Verlangen, vereinbarte Zusatztage). Das sind Gesundheits- und Altersangaben (Art. 9 DSGVO): verschlüsselt gespeichert, sichtbar und änderbar nur für Admins, die die Person verwalten, jede Ansicht und Änderung im Audit-Log ohne Einzelheiten, gelöscht zwei Jahre nach Ende des Schutzes.

  • Jugendliche (JArbSchG): 8 Stunden am Tag (8,5 bei höchstens 40 in der Woche), Pausen von 30/60 Minuten ab mehr als 4,5/6 Stunden, 12 Stunden Ruhezeit, keine Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr, Fünf-Tage-Woche, keine Samstage, Sonn- oder Feiertage; Mindesturlaub von 30/27/25 Werktagen nach Alter zu Jahresbeginn.
  • Mutterschutz (MuSchG): 8,5 Stunden am Tag (8 unter 18), 90 Stunden in der Doppelwoche (80 unter 18), keine Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr, an Sonn- oder Feiertagen.
  • Schwerbehinderung (SGB IX): mit Befreiung kein Tag über 8 Stunden (§ 207); Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche im Jahr, ein Zwölftel je Monat mit dem Status (§ 208).

Zeitauswertung, Wochenübersicht und Schichtplaner wenden diese Regeln ebenfalls an. Nur Admins sehen, welche Regel verletzt ist und warum; Vorgesetzte und Prüfer sehen nur, dass eine besondere Schutzregel verletzt ist.