Urlaubskonto
Das Urlaubskonto (/leave/account) zeigt den Anspruch des Jahres, übertragene Tage mit Verfallsdatum, genommene und geplante Tage, Korrekturen und die erteilten Hinweise. Admins buchen Korrekturen unter Admin → Zeitauswertung → Person → Urlaubskonto.
- Der Anspruch ergibt sich aus den Jahresurlaubstagen des Arbeitszeitmodells. Bei Eintritt nach dem 1. Juli gibt es ein Zwölftel je vollem Monat (§ 5 Abs. 1 a BUrlG); bei Austritt vor Ende der Wartezeit oder bis zum 30. Juni ein Zwölftel je vollem Monat der Beschäftigung im Jahr (§ 5 Abs. 1 b, c).
- Elternzeit kann den Anspruch um ein Zwölftel je vollem Kalendermonat kürzen (§ 17 BEEG) – nur wenn die Firma das einschaltet. Teilzeit während der Elternzeit erkennt Klokk nicht selbst; siehe Urlaubsregeln.
- Übertragene Tage werden zuerst verbraucht und verfallen nur nach einem rechtzeitigen Hinweis vor der Frist (BAG, 19.02.2019) – nie, solange die Person an dem Tag krank, in Elternzeit oder im Mutterschutz ist.
- Besonderer Schutz erhöht den Anspruch, wo das Gesetz es verlangt: Mindesturlaub für Jugendliche (§ 19 JArbSchG) und Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung (§ 208 SGB IX), siehe Besonderer Arbeitszeitschutz.
- Das Konto beginnt mit dem Jahr, das die Firma unter Urlaubskonto in Klokk ab Jahr einstellt, frühestens mit dem Eintritt. Resturlaub aus früheren Jahren kennt Klokk nicht – buchen Sie ihn einmalig als Korrektur.