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Arbeitszeitgesetz

Klokk prüft alle erfassten Zeiten laufend nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – und bei Personen mit besonderem Schutz zusätzlich nach den Regeln für Jugendliche, Mutterschutz und Schwerbehinderung. Klokk verhindert dabei nichts: Es zeigt Verstöße an, damit Sie gegensteuern können.

Regel Grenze Vorschrift
Höchstarbeitszeit am Tag 10 Stunden § 3
Arbeitszeit in der Woche Hinweis ab mehr als 48 Stunden in einer Kalenderwoche (strenger als das Gesetz, das bis 60 Stunden zulässt, wenn der Durchschnitt stimmt) § 3
Durchschnitt über 24 Wochen 8 Stunden je Werktag (Montag bis Samstag); Feiertage und genehmigte Abwesenheiten sind keine Ausgleichstage § 3
Ruhepausen 30 Minuten bei mehr als 6 Stunden, 45 bei mehr als 9 – genau 6 oder 9 Stunden brauchen nicht mehr § 4
Ruhezeit 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen § 5
Nachtarbeit (23 bis 6 Uhr) über 8 Stunden nur mit Ausgleich im 4-Wochen-Schnitt, nie über 10 Stunden § 6
Sonn- und Feiertage mindestens 15 freie Sonntage im Jahr; Ersatzruhetag binnen zwei Wochen nach Sonntags- und acht Wochen nach Feiertagsarbeit § 11

Reisezeit zählt dabei nach ihrer Art: Selbst fahren, Mitfahrt auf Weisung und Arbeiten unterwegs sind Arbeitszeit; Fahrgast-Zeit ohne Arbeit nimmt die Firma auf Wunsch aus – siehe Reisezeit.

  • Beim Ausstempeln weist Klokk die Person auf eine zu kurze Pause oder Ruhezeit hin.
  • In der Zeitauswertung stehen Verstöße am jeweiligen Tag, mit der verletzten Vorschrift.
  • Höchstarbeitszeit und Ruhezeit lösen eine Pflichtbenachrichtigung an die Person aus – sie lässt sich nicht abschalten (siehe Benachrichtigungen).
  • Im Schichtplan warnt Klokk schon beim Planen, wenn ein Plan gegen die Regeln verstoßen würde.

Jeden Montag erhalten alle, die Anträge entscheiden – Vorgesetzte und Admins –, per E-Mail die Verstöße der Vorwoche bei ihren Personen. Ruhige Wochen ohne Verstöße bleiben ohne Mail. Jede Person schaltet die Übersicht im Profil unter Wochenübersicht Arbeitszeitgesetz ab oder an.